Mitgliedschaft

Mitglied der Fachgruppe können selbständige Handwerksmeister oder juristische Personen werden, die in die Handwerksrolle mit dem Maler- und Lackiererhandwerk oder dem Vergolderhandwerk eingetragen sind und welche in der Person des Inhabers bzw. rechtsgeschäftlichen Vertreters
a) sowohl eine Gesellen- und Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk - Schwerpunkt Kirchenmaler – oder im Vergolderhandwerk, für Bayern in München abgelegt haben oder
b) die Meisterprüfung im Maler- und Lackiererhandwerk - Schwerpunkt Kirchenmaler – oder im Vergolderhandwerk oder den Abschluss als Restaurator im Maler- und Lackiererhandwerk, Schwerpunkt Kirchenmaler abgelegt haben und eine qualifizierte berufliche Praxis im Sinne von § 3 Absatz 1 von mindestens 5 Jahren als Kirchenmaler, Restaurator oder Vergolder nachweisen können. Der Nachweis ist über aussagekräftige Dokumentationen zu erbringen.
Die Mitglieder der Fachgruppe sollen in der Lage sein, die ihnen anvertrauten Kunstwerke nach Entstehung und Technik beurteilen sowie selbständige und selbstverantwortliche Leistungen in der Dokumentation, Konservierung und Restaurierung erbringen zu können.
Außerdem muss eine Mitgliedschaft in einer dem Verband (LIV) angeschlossenen Innung oder eine Einzelmitgliedschaft im Verband vorliegen.

Als Mitglied erhalten Sie beispielsweise regelmäßige Rundschreiben zu Themen der Berufsorganisation, Ausbildung, Recht und Finanzen. Die weiteren Vorteile der Mitgliedschaft entnehmen Sie bitte dem Leistungs- und Vorteilskatalog.

Aufgabe der Fachgruppe ist es, im Rahmen der Verbandspolitik des Landesinnungsverbandes des Bayerischen Maler- und Lackiererhandwerks die spezifischen fachlichen Interessen der Kirchenmaler, Restauratoren und Vergolder zu vertreten. Als Ziel ihrer Aktivitäten betrachtet Sie die Sicherung und Erhaltung des denkmalgeschützten Kulturgutes unseres Landes.

Zu diesem Zweck pflegt und fördert Sie die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen an der Denkmalpflege beteiligten Personen und Institutionen, insbesondere den kirchlichen, staatlichen und privaten Eigentümern sowie den staatlichen Denkmalämtern und Diozösenbauämtern.

Sie setzt sich vor allem auch für die Ausbildung eines hoch qualifizierten Nachwuchses im Sinne der international anerkannten Grundsätze der Denkmalpflege sowie für eine intensive fachliche Weiterbildung der Fachgruppenmitglieder ein.

Die Fachgruppe schafft die Voraussetzungen für die Intensivierung des fachlichen Erfahrungsaustausches unter den Mitgliedern und gewährleistet eine spezifisch praktische, schulische und überbetriebliche Ausbildung der Lehrlinge ihrer Mitgliedsbetriebe.

Information zum Aufnahmeantrag

Leistungs- und Vorteilskatalog

Mitgliedsantrag

Satzung

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